Die Stadt Landshut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Stadtjugendamt einen
in Vollzeit. Die Planstelle ist nach A 9 BayBesG mit Zulage bewertet.
Ihre Aufgabenschwerpunkte im Wesentlichen:
Tätigkeiten als Sachbearbeiter bei der Führung von Beistandschaften (§§ 55, 56 SGB VIII) inklusive Beratung (§ 18 SGB VIII) und der Führung des Sorgeregisters (§ 56 a SGB VIII). Die Tätigkeit beinhaltet viel Publikumsverkehr und ist teilweise auch konfliktträchtig.
Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Beistand kann nur das Jugendamt werden. Dabei wird ein Mitarbeiter mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII beauftragt.
Dazu gehören insbesondere:
Vaterschaftsfeststellung:
Der Beistand unterstützt im Bedarfsfall das Recht des Kindes auf die Klärung seiner Abstammung. Dazu gehört die Beratung der Eltern des Kindes, um eine einvernehmliche Lösung, sprich eine Vaterschaftsanerkennung zu erreichen. Andernfalls erfolgt die Erhebung einer Vaterschaftsklage als Vertreter des Kindes beim zuständigen Familiengericht.
Unterhaltsrealisierung:
Beratungen und Unterstützung:
Ihr Anforderungsprofil:
oder
Freuen Sie sich auf:
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerberportal
bis spätestens 08.02.2026
an die Stadt Landshut.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Als kommunaler und öffentlicher Arbeitgeber schätzen wir die Vielfalt unterschiedlicher persönlicher Eigenschaften. Daher freuen wir uns über alle Bewerbungen unabhängig der Herkunft, geschlechtlichen Identität, gesundheitlichen Einschränkungen, Religionszugehörigkeit oder der Wahl des partnerschaftlichen Lebensmodells.
Die Stadt Landshut fördert die Gleichstellung aller Personen und begrüßt Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig deren Herkunft, Religion oder bestehender Behinderung.