2025-05-09T00:20:46+02:00
Stellvertretender Kämmerer
Arbeitnehmer(in)
,
Beamte(r)
Die Verwaltungsgemeinschaft Erkheim mit rund 8.800 Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen stellvertretenden Kämmerer (m/w/d)
in Teilzeit (mind. 30 Wochenstunden) oder Vollzeit.
Ihre Arbeitsschwerpunkte sind insbesondere:
- Haushaltswesen für die Aufstellung, Abwicklung und Abrechnung der Haushaltspläne, Erstellung der Finanzplanung, der Jahresrechnung, Vermögens- und Schuldenverwaltung usw.
- Haushaltsüberwachung mit termingerechtem Abruf von Zuschüssen
- Kalkulation der Gebühren und Beiträge
- Vertretung des Kämmerers bei Abwesenheit
- Beitragsabrechnungen
Ihr Profil:
- Sie haben eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter, Verwaltungsfachkraft (Al I/BL I) Verwaltungsfachwirt/in (AL II/BL II) bzw. als Beamter/Beamtin der 2. oder 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, nichttechnischer Verwaltungsdienst bzw. haben die Bereitschaft, ggf. die Lehrgänge und Prüfungen für die 3. Qualifikationsebene zu absolvieren.
- Sie verfügen über gute Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des kommunalen Finanzwesens (Kameralistik).
- Sie entwickeln Eigeninitiative, sind entscheidungsfreudig und besitzen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, arbeiten gern im Team, sind kommunikativ, verhandlungssicher und verfügen über Durchsetzungsvermögen.
- Sie sind bereit, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit an Terminen und Sitzungen teilzunehmen.
- Sie verfügen über gute EDV-Kenntnisse (MS-Office) und ggfs. sind Ihnen OK.FIS und andere Anwendungsprogramme der AKDB bekannt.
Wir bieten Ihnen:
- Tarifgerechte Vergütung nach TVöD bzw. Besoldung nach den beamtenrechtlichen Vorschriften
- Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen
- gleitende Arbeitszeiten
- Bike-Leasing
- Parkplatz vor der Haustür
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 27.05.2025 an personal@vg-erkheim.de (PDF, max. 5 MB). Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Rampp (08336/802419) zur Verfügung.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Die elektronisch oder ggf. in Papierform eingereichten Unterlagen werden sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform vernichtet. Die Rückgabe von Originalunterlagen kann aus verfahrenstechnischen Gründen nicht erfolgen.